Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie aktuell 3G

Liebe Kundinnen und Kunden
ich unterstütze die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.

+++Bitte kommen Sie maximal 5 Minuten vor Ihrem Termin so möchte ich den Kontakt zwischen meinen Kunden geringhalten. Wärend der Behandlung bleibt das Studio geschlossen.da . Beim betreten gilt die  Maskenpflich. Die derzeitige Verordnung sieht vor, das Sie bitte einen Negativ Test nachweisen, oder vollständig Geimpft sind.Vor Ort wird auch Ihre Temperatur gemessen.

Sollten Sie sich krank fühlen sagen Sie bitte Ihren Termin ab.Vielen Dank!+++
Beim Betreten des Studios, gilt die Maskenpflicht bis zum Massagebett.

Sollten sie Termine hintereinander gebucht haben, dürfen Sie nach wie vor gern im Warteraum warten.

Gutscheine werden derzeit vorrangig per Post zugeschickt, dazu geben Sie bitte den gewünschten Gutschein und Ihre Adresse an!!

Derzeit Gilt 3 G

3G Regel Liebe Kundinnen und Kunden, die Regierung erlaubt für uns wieder die 3G Regel, d. h. ich darf Sie massieren, wenn Sie nachweislich geimpft, genesen oder getestet sind. Der Test kann auch ein eigenständig durchgeführter Schnelltest sein. Ich muss das Dokumente prüfen und bitten Sie daher die Dokumente beim Betreten mner Geschäftsräume vorzuzeigen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!Schnelltest Zentren finden sie hier.


1. Die Betriebe haben sicherzustellen, dass der Zutritt derart gesteuert wird, dass Warteschlangen vermieden werden;


2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen einfachen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen;


3. am Eingangsbereich ist durch ein geeignetes Informationsschild oder ähnliches darauf hinzuweisen, dass
Kundinnen und Kunden mit akuten Atemwegserkrankungen von einer Behandlung ausgeschlossen sind,
sofern sie nicht durch ein ärztliches Attest nachweisen können, dass sie nicht an COVID-19 erkrankt sind;


4. direkte Kundenkontaktflächen sind nach jedem Kundenbesuch mit handelsüblichen Reinigungsmitteln zu
säubern;
Flächen, die mit Körpersekreten in Kontakt gekommen sind, sind nach der Behandlung mit einem mindestens begrenzt viruzid wirksamen Flächendesinfektionsmittel zu desinfizieren;


5. nach jedem Kundenkontakt hat das behandelnde Fachpersonal eine gründliche Händewaschung
durchzuführen;


6. Behandlungsräume sind regelmäßig, das heißt mindestens alle zwei Stunden, zu lüften.
Kundinnen und Kunden
müssen, sofern die Art der Leistung bzw. Behandlung dies zulässt, eine Mund-Nase- Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen. Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können. § 8 Absatz 3 gilt entsprechend. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber seine Gefährdungsbeurteilung und die sich daraus ergebenden konkreten Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten an die Situation anzupassen. Hierzu sind der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie die jeweils allgemeinen gesteigerten hygienischen Anforderungen zugrunde zu legen.




Sämtliche Maßnahmen der Corona-Landesverordnung M-V in jeweils gültiger Fassung finden Sie zusammengefasst unter den folgenden Links:

https://www.regierung-mv.de/corona/corona-aktuell/

https://www.mv-corona.de/corona-faq

Die Corona-Landesverordnung M-V finden Sie unter diesem Link:

https://www.regierung-mv.de/corona/Verordnungen-und-Dokumente/


Handlungsempfehlung:
Informieren Sie sich in den Medien, zum Beispiel im Lokalradio.
Waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
Vermeiden Sie Körperkontakt mit anderen Personen wie Begrüßungsküsse und Händeschütteln.


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